Wir sind ein zertifizierter Betrieb nach EN 1090-1 und planen, produzieren und montieren unsere Edelstahlprodukte in höchster Qualität mit modernster Produktionstechnologie. Somit ist gewährleitet dass Sie auch nach vielen Jahren Freude an Ihrem von uns gefertigtem Produkt haben.
100% Quality
Unsere langjaehrige Erfahrung ermoeglicht es uns Ihnen bestmögliche Handwerksarbeit anzubieten, welche Sie ueberzeugen wird. Nicht umsonst vertrauen uns zahlreiche Stammkunden ihre Objekte an!
Made in Germany!
Sowohl Geschaefts- als auch Privatkunden schaetzen unsere Termintreue sowie saubere Auftragsdurchfuehrung zu einem fairen Preis- / Leistungsverhaeltnis. Beachten Sie auch unsere Aktionen & Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten und Leistungen unserer Firma!
!!!Individuell nach Ihren Wünschen gestalten wir Ihnen Ihr Treppengeländer. Wir verwenden hier auschliesslich hochwertige Edelstahllegierung der Gütekasse 1.4301 welches in unserer Ausführung komplett geschweisst, geschliffen und poliert verarbetet wird.
!!!Die Möglichkeiten der Füllelemente in Form von Sicherheitsglässern in verschiedenen Farben bis zu senkrechten oder waagrechten Stäben in Rund- oder Vierkantrohr, gestalten wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Individuell nach Ihren Wünschen gestalten wir Ihnen Ihr Treppengeländer. Wir verwenden hier auschliesslich hochwertige Edelstahllegierung der Gütekasse 1.4301 welches in unserer Ausführung komplett geschweisst, geschliffen und poliert verarbetet wird.
Die Möglichkeiten der Füllelemente in Form von Sicherheitsglässern in verschiedenen Farben bis zu senkrechten oder waagrechten Stäben in Rund- oder Vierkantrohr, gestalten wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Auch hier verwenden wir hochwertigen Edelstahl der Legierung 1.4301. Bei der Verarbeitung achten wir auf höchste Qualität, dass heisst wir verwenden hier keine Einschlagkappen sondern fertigen komplett geschweisste, geschliffene un polierte Endkappen in unseren Geländern welche dadurch eine Hochwertigkeit garantieren.
Unsere Glässer sind EN-zertifizierte Sicherheitsglässer die für den Aussenbereich zugelassen sind und in verschieden Farben erh&ältlich. Unser Blechfüllelement werden ebenfalls individuell in den Formen der Loch- oder Liniengestaltung nach Kundenwunsch gefertigt in einem umlaufenden Rahmen eingebracht und angeschweisst, wodurch Instabilität und Verletzungsgefahren aussgeschlossen werden.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Wir gestalten Ihr Geländer nach Ihren Wünschen mit senkrechten oder waagrechten Stäben in Rund- oder Vierkantrohr, Füllelemente aus Sicherheitsglas in klar oder Farboptik ..nach Din 32-1xyz?!?..
!In enger Abstimmung mit Ihnen setzen wir Ihr geplantes Vorhaben um und stellen sicher, dass sich Ihre neuen Edelstahl-Elemente einwandfrei integrieren und ausnahmslos alle Umwelt- und bauchrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Wir verarbeiten Edelstahl der Güteklasse 1.4301 grundsätzlich ohne Einschlagkappen sondern geschweisst, geschliffen und poliert für eine zeitlos schöne Optik. Bei unseren Sicherheitsgläsern verwenden wir nur zertifiziertes Glas in allen verschiedenen Farben welche für den Aussenbereich zugelasssen ist.
!In enger Abstimmung mit Ihnen setzen wir Ihr geplantes Vorhaben um und stellen sicher, dass sich Ihre neuen Edelstahl-Elemente einwandfrei integrieren und ausnahmslos alle Umwelt- und bauchrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Wir fertigen unsere Tore speziell nach den Wünschen unserer Kunden, in individuellen Maßen und Füllelementen. Die Öffnung variiert von rein mechanisch bis zu elektrischen Antrieben als Flügel- oder Schiebetor.
Kombinierbar mit Klingelanlagen und Zeitungs-/Briefkästen.
!!!!Wir verarbeiten Edelstahl der Güteklasse 1.4301 grundsätzlich ohne Einschlagkappen sondern geschweisst, geschliffen und poliert für eine zeitlos schöne Optik. Bei unseren Sicherheitsgläsern verwenden wir nur zertifiziertes Glas in allen verschiedenen Farben welche für den Aussenbereich zugelasssen ist.
!In enger Abstimmung mit Ihnen setzen wir Ihr geplantes Vorhaben um und stellen sicher, dass sich Ihre neuen Edelstahl-Elemente einwandfrei integrieren und ausnahmslos alle Umwelt- und bauchrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Bei unseren Überdachungen verwenden wir ausschließlich hochwertige ESG-Sicherheitsgläser ab 6.6.2. in Klarglas, Milchglas oder Farbglas welche mit einer Sicherheitsfolie eingebracht werden
!!!!Wir verarbeiten Edelstahl der Güteklasse 1.4301 grundsätzlich ohne Einschlagkappen sondern geschweisst, geschliffen und poliert für eine zeitlos schöne Optik. Bei unseren Sicherheitsgläsern verwenden wir nur zertifiziertes Glas in allen verschiedenen Farben welche für den Aussenbereich zugelasssen ist.
!In enger Abstimmung mit Ihnen setzen wir Ihr geplantes Vorhaben um und stellen sicher, dass sich Ihre neuen Edelstahl-Elemente einwandfrei integrieren und ausnahmslos alle Umwelt- und bauchrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
Wir verarbeiten Edelstahl der Güteklasse 1.4301 grundsätzlich ohne Einschlagkappen sondern geschweisst, geschliffen und poliert für eine zeitlos schöne Optik. Bei unseren Sicherheitsgläsern verwenden wir nur zertifiziertes Glas in allen verschiedenen Farben welche für den Aussenbereich zugelasssen ist.
!In enger Abstimmung mit Ihnen setzen wir Ihr geplantes Vorhaben um und stellen sicher, dass sich Ihre neuen Edelstahl-Elemente einwandfrei integrieren und ausnahmslos alle Umwelt- und bauchrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Geländer müssen bestimmte baurechtliche Vorschriften erfüllen. Ihre Höhe muss auf der freien Seite von Treppen, Treppenöffnung und Treppenabsätzen lotrecht über der Vorkante der Stufe mindestens einen Meter betragen. Liegen die möglichen Absturzhöhen über zwölf Meter, muss die Höhe des Geländers mindestens 110 Zentimeter betragen.
Zudem muss ein Geländer so ausgelegt sein, dass es an seiner Mindesthöhe eine Horizontalkraft von mindestens 500 N/m störungsfrei aufnehmen kann. Geht es um einen Zugang zu einer maschinellen Anlage, reicht eine Kraftaufnahme von 300 N/m. Sicherheit hat stets oberste Priorität: Die Ausführung eines Geländers muss immer so gestaltet sein, dass eine Person nicht hindurchstürzen kann. Füllstabsgeländer mit ihren senkrecht montierten Stäben sollten Knieleistengeländern vorgezogen werden. Die Stäbe sollten nicht mehr als 18 Zentimeter auseinanderliegen. Ein Geländer muss grundsätzlich immer so konzipiert sein, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder sicher geschützt sind und sich nicht verletzen können.
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Inh. Uwe Betsch
Ob der Steingrube 32
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Mobil: 0171 2455070
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